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| Intimsphäre |
| Ein persönlicher und nicht öffentlich zugänglicher
Bereich eines Menschen. Die individuell gesetzten Grenzen sollten geachtet
und respektiert werden. Der Schutz der Privatsphäre ist im deutschen
Grundgesetz durch die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13) und durch
das Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10) geregelt. |
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