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Intimsphäre
Ein persönlicher und nicht öffentlich zugänglicher Bereich eines Menschen. Die individuell gesetzten Grenzen sollten geachtet und respektiert werden. Der Schutz der Privatsphäre ist im deutschen Grundgesetz durch die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13) und durch das Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10) geregelt.
 
 
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